MPU wegen Punkte oder Straftaten verschärft sich

Schön wars: Wenn ein Gutachter in der MPU das Gefühl hatte, dass ein MPU-Betroffener prinzipiell eine positive MPU erhalten sollte, jedoch noch gewisse Zweifel hatte, konnte ein Nachkurs angeordnet werden (sogenannter Kurs nach §70 der Fahrerlaubnisverordnung), was dem MPU-Betroffenen bei Absolvieren dieses Kurses ein positives Gutachten beschwerte. Mit dem Wegfall dieser Kurse gibt es nur noch hopp oder topp – keine MPU positiv oder MPU negativ – keine „Zwischenlösungen“ mehr.

Das bedeutet letztendlich: MPU-Betroffene bei einer MPU wegen Verkehrsauffälligkeiten („Punkte-MPU“) oder MPU wegen Straftaten sollten sich besser denn je auf die MPU (Umgangssprache Idiotentest) vorbereiten.

Mehr dazu: Artikel zu Weggfall der §70 FeV-Kurse