Im Ausland finden sie bereits länger Einsatz: kleine Videokameras, die vom Armaturenbrett aus das Verkehrsgeschehen filmen. Bis jetzt waren sie in Deutschland jedoch aufgrund von Datenschutzrichtlinien nicht zulässig. Ein BGH-Entscheid ändert dies nun.
Lesen Sie mehr unter:
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.mpu-seminar.de zu laden.